Der Kirchenrat

Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Einblick in die Arbeit des Kirchenrates unserer Kirchengemeinde und finden dazu Informationen über den Sinn und die Bedeutung des Leitungsgremiums.

Dabei ersetzt diese Seite natürlich nicht das Gespräch mit denen, die Ihnen aus eigener Erfahrung etwas über die Leitungsaufgaben in der Kirchengemeinde berichten können.

Aber beides zusammen soll Ihnen Mut zur Kandidatur machen, denn 2027 stehen die nächsten Gemeindewahlen an.

Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

 

Mitgestalten

Verantwortung vor Ort übernehmen
Die evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mit gestalten, mit denken und entscheiden. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben prägen sie die Kirche und die Gesellschaft vor Ort.
Eine Besonderheit der evangelischen Kirche ist, dass die Leitung der Kirchengemeinde gemeinsam von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen wahrgenommen wird.
Das Gremium des Kirchenrates (wie auch die Gemeindevertretung) wird durch eine demokratische Wahl (die Gemeindewahl) besetzt. Die gewählten Mitglieder des Kirchenrates haben daher ein Mandat für ihr Leitungsamt. Das Kirchenratsamt ist ein Vertrauensamt, das Raum für neue Möglichkeiten, für Ungewöhnliches, für Begeisterung schaffen kann. Die Leitung einer Ortskirchengemeinde im Kirchenrat ist dabei Teamwork: Aufgaben gemeinsam anzugehen und zu bewältigen, macht – bei aller Arbeit – auch viel Spaß.

Mitarbeiten

Spielraum für Talente, Teamgeist und Leitung
Der Kirchenrat trägt die Verantwortung für die Kirchengemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit.
Menschen einerseits zum Glauben einzuladen und andererseits aber auch in die Gesellschaft hineinzuwirken – darauf liegt der Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit. Wir verstehen Kirchengemeinde als Teil des sozialen Netzwerkes am Ort und freuen uns über immer mehr gemeinsame Projekte und Kooperationen mit Vereinen und anderen Organisationen. Mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken stellen sich die Mitglieder neuen Herausforderungen und suchen gemeinsam nach Lösungen.

Der Kirchenrat...

• nimmt die Perspektiven der Kirchengemeinde in den Blick und entscheidet über die Schwerpunkte des Gemeindelebens
• verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes und weiterer Gemeindeaktivitäten
• berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senioren, Kirchenmusik und Bildung
• kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche
• ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
• verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
• wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen und anderen Arbeitsplätzen in der Kirchengemeinde mit und trägt die Personalverantwortung
• fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
• vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit

Mit Einsatz

Termine, Tagesordnung und Tiefgang
Wie viel Zeit Sie als Mitglied des Kirchenrats einplanen müssen, kann sehr unterschiedlich sein. So könnte es aussehen:
Etwa zwölf Sitzungen im Jahr,
• eine Klausurtagung,
• Teilnahme an Gemeindeveranstaltungen,
• Beteiligung an Gottesdiensten,
• etc.
Der Zeitumfang variiert je nach Kirchengemeinde, aber auch von Aufgabe zu Aufgabe. So ist der Vorsitz oder die Leitung eines Ausschusses meist mit einem größeren zeitlichen Einsatz verbunden.
Fragen Sie erfahrene Personen nach einer realistischen Einschätzung. Der kleinste Anteil der Mitarbeit im Kirchenrat findet in Sitzungen statt, sondern außerhalb. Besprechen Sie sehr genau, wie viel Einsatz erwartet wird. Aber überlegen Sie ebenso genau, wie viel Sie einsetzen wollen und können.
Die Amtsperiode dauert sechs Jahre, ein vorzeitiges Ausscheiden ist möglich.

Aller Anfang ist lernbar

Mitglieder des Kirchenrats werden bei ihren Aufgaben begleitet.
Es gibt Fortbildungen, fachliche Beratungen in Einzelfragen und allgemeine Beratungsangebote sowie die Möglichkeit zu Coaching und Supervision. Es besteht ein Versicherungsschutz für Mitglieder während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Sachkostenauslagen werden natürlich erstattet.

Interessieren, informieren, inspirieren lassen.

Rechtsgrundlage der Wahl ist das Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte.

Eine aktuelle Fassung finden Sie in jedem Gemeindebüro und auf folgender Internetseite.

LINK zum Gemeindewahlgesetz: https://www.kirchenrecht-erk.de/document/37600