Die Gemeindevertretung
In Kirchengemeinden von einer Größe ab 1.000 Mitgliedern wird zusätzlich und unterstützend zum Kirchenrat eine Gemeindevertretung gewählt. Wir haben zwar akt. nur noch 701 Gemeindeglieder (Stand: September 2025), aber besetzen noch die Gemeindevertretung. Sie besteht aus 8 Mitgliedern (ein Platz ist derzeit unbesetzt).
Die Gemeindevertretung unterstützt den Kirchenrat (gem. Kirchenverfassung II.3; Linke siehe unten):
- bei der Feststellung des Haushaltsplans und der Abnahme der Jahresrechnung
- in Angelegenheiten, die die Finanzen, die Immobilien oder die Grundstücke der Gemeinde betreffen
- bei der Wahl der Abgeordneten zur Synode in den Synodalverband
- bei der Berufung oder Nachwahl von Personen in den Kirchenrat oder die Gemeindevertretung
- in allen Belangen, in denen der Kirchenrat sie um Unterstützung bittet
Darüberhinaus haben wir in unserer Kirchengemeinde die Gemeindevertretung enger als bisher an die Arbeit des Kirchenrates gebunden: Es gibt mehr regelmäßige Kontakte zwischen beiden Gremien. Das erleichtert Kommunikation, Absprachen, Planungsprozesse usw. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind immer zu den monatlichen Sitzungen des Kirchenrates eingeladen und nehmen mit beratender Stimme teil. Alle drei Monate findet eine gemeinsame Sitzung statt (sie ersetzt die bisherigen Treffen der Gemeindevertretung unter sich; diese Treffen gibt es nicht mehr). Besonders gewichtige Themen oder Gesprächsanlässe können wir so gemeinsam beraten und entscheiden.
Im Gemeindealltag übernehmen Mitglieder der Gemeindevertretung einen Teil der Besuche zu den hohen Geburtstagen, stellen die ganz praktischen „helfenden Hände“ bei vielerlei Aufgaben und übernehmen sogar Beauftragungen, für die die Ressourcen des Kirchenrates nicht ausreichten (z.Zt. z.B. die Diakoniebeauftragung).
Die genaue Beschreibung zur Gemeindevertretung ergibt sich aus der Kirchenverfassung, Teil II, Abschnitt 3

